Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG (halteverbote-bremen.de) und dem Kunden.
Beauftragung eines weiteren Dienstleisters.
Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG kann Dritte für die Auftragsabwicklung beauftragen
Beauftragung einer HVZ
Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Fall schriftlich erfolgen – auch per Fax oder e-Mail. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich!
Jede Halteverbotszone muss mindestens 5 Werktage vor Gültigkeit bei der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG beantragt werden. Andernfalls garantiert die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG nicht für die rechtzeitige Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Amt.
Daten und Informationen für die Beauftragung
Der Kunde liefert folgende Daten:
- Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Strasse, Haus-Nr., PLZ und Ort),
- Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone,
- Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone.
Sollten keine außergewöhnlichen Tageszeiten genannt werden, so gelten folgende Standardwerte als anerkannt:
Uhrzeit von 07.00 h bis 22.00 h und eine Breite der HVZ von 15m.
Auftragsbestätigung
Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG bestätigt jeden Auftrag schriftlich.
Die Bestätigung kann auch per Fax oder e-Mail erfolgen.
Erst nach Versand der Bestätigung, gilt der Auftrag als angenommen.
Preise und Rechnungsbetrag
Die Preise und der Rechnungsbetrag versteht sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. und inkl. Genehmigung mit Ausnahme des Punktes der im nächsten Abschnitt angegeben wird.
Bedingungen für eine Nachberechnung
Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach der Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss oder wenn sich die Zeiten ändern..
Zahlung
Die Zahlung, der bei der Bestellung vereinbarten Summe, muss bei Erstkontakt vorab überwiesen werden oder der Kunde erteilt der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG eine Einzugsermächtigung. Hierzu wählt er bei der online-Bestellung die Zahlungsart „Lastschrift“ aus und gibt die korrekte Bankverbindung ein. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, egal aus welchen Gründen und auch bei Tippfehlern des Kunden, so berechnet die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG eine Gebühr in Höhe von 10 EURO. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG wird die fälligen Rechnungsbeträge immer direkt bei der Bestellung vom Konto abziehen.
Reklamation
Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
Aufstellung der Haltverbotszone
Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG oder ein durch die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG beauftragter Dritter. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne das es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.
Ablehnung der Genehmigung
Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt in Bremen. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. diesen Aufwand bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen, in der Regel 35 €.
Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone
Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so versucht die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.
Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone
Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und zur beantragten Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt die Polizei anzurufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in erster Linie versuchen, den Halter des KFZ heraus zu finden und Ihn dann bitten das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, dann wird das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt.
Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges
Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der Kfz-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondere bei Haltern die im Ausland Ihren Wohnsitz haben) so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutzniesser der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutzniesser einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutzniesser) bezahlt werden und kann nicht von der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG zurück verlangt werden.
Haftung
Die Haftung seitens der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG.
Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten
Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weiter geleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung, der vom Kunden beauftragten Dienstleistung direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. Die Dullien Umzüge GmbH & Co. KG darf die Daten ausschliesslich zur Auftragsabwicklung und für interne statistischen Zwecke verwenden.
Zahlungen per Lastschriftverfahren
Der Kunde erlaubt der Dullien Umzüge GmbH & Co. KG alle fälligen Rechnungsbeträge von einem vom Kunden angegebenen deutschen Konto einzuziehen. Der Kunde muss für ausreichende Deckung sorgen. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, so trägt der Kunde alle Kosten dafür. Insbesondere, wenn der Kunde selbst die Lastschriftrückgabe veranlasst hat. Eine Lastschriftrückgabe, egal aus welchen Gründen, wird mit 10 € dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ausschluß
Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtsmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Bedingung tritt das deutsche Recht in Kraft.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bremen.
Dullien Umzüge | GmbH & Co. KG
Speicherhof 1
28217 Bremen
fon: +49 (0)421 77123
fax: +49 (0)421 74460
www.halteverbote-bremen.de